Pflege

täglich von 09:00 – 17:00Uhr
samstags 10:00 – 16:00 Uhr
Kostenübernahme §41 SGB XI, §43b SGB XI, §45b SGB XI + Eigenanteil

Pflegeberatung nach § 37 abs. 3 SGB XI

Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zu Hause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.

  • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr

Sie können ganz nach Ihrem Wunsch einen Termin vereinbaren

Einzelberatung: Telefonisch, persönlich

Kreativ-Kurs

Billabong Familienzentrum Riedberg

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