Mit einem Pflegegrad oder Leistungen nach §45 ist eine Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse gegeben.
Die Kosten der Tagespflege setzten sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die aus unterschiedlichen Budgets der Pflegekasse gezahlt werden:
- Pflegesatz und Fahrt: finanziert über den Pflegegrad
- Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten: finanziert über die zusätzlichen Betreuungs- Entlastungsleistungen (§45 Stufe) oder privat
- Zusätzliche Betreuung
Der Pflegesatz hingegen ist abhängig von den jeweiligen Pflegegrad.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Tagespflege und Pflegedienst
Tagespflege und Pflegegeld
Tagespflege, Pflegedienst und Pflegegeld
Die o.g. Möglichkeiten können Sie nutzen, um die Versorgung der Betroffenen bestmöglich sicherzustellen, d.h. obwohl Sie aktuell einen Pflegedienst nutzen oder Pflegegeld beziehen, können Sie trotzdem die Tagespflege über die Pflegekasse finanzieren lassen.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung. Dieser Betrag kann ausschließlich für die Tagespflege genutzt werden und kann neben der ambulanten Pflegesachleistung/ Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden und steht zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Für alle Menschen die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, steht über §45b SGB XI ein Betrag in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, er kann vielmehr der Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen oder Investitionskosten dienen, die in der Tagespflege anfallen.
Unsere Leistungen und Kostenübernahme der Pflegekassen nach SGB XI
Kostenübernahme der Pflegekassen nach SGB XI | |||||
Pflegesatz pro Tag lt. Vertrag | Anteil der Pflegekassen pro Monat nach § 36 SGB XI | Anteil der Pflegekassen pro Tag nach § 43b SGB XI | Anteil der Pflegekassen pro Monat § 45b SGB XI | Verhinderungspflege pro Jahr | |
Pflegegrad 1 | 117,72 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 131 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 122,40 Euro | 721 Euro | 9,32 Euro | 131Euro | 1.854 Euro |
Pflegegrad 3 | 127,10 Euro | 1.357 Euro | 9,32 Euro | 131 Euro | 1.854 Euro |
Pflegegrad 4 | 131,78 Euro | 1.685 Euro | 9,32 Euro | 131 Euro | 1.854 Euro |
Pflegegrad 5 | 136,46 Euro | 2.085 Euro | 9,32 Euro | 131 Euro | 1.854 Euro |
Private Leistung | |
Unterkunft und Verpflegung pro Tag | 32,16 Euro |
Investitionskosten pro Tag | 15,15 Euro |
Fahrkostenerstattung nur bei Privatfahrten pro Tag | – 14,98 Euro |
Gerne erstellen wir ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Ein Mustervertrag und den Rahmenvertrag der Pflegekassen finden sie unter Download