
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause
Wer einen Menschen zu Hause pflegt oder selbst auf Unterstützung angewiesen ist, steht im Alltag immer wieder vor neuen Fragen. Beim Beratungsbesuch nehmen wir uns Zeit für Ihre persönliche Pflegesituation und schauen gemeinsam, welche Unterstützung hilfreich sein kann.
Die Beratung findet in der vertrauten häuslichen Umgebung statt. Dabei stehen der pflegebedürftige Mensch und seine Angehörigen mit ihren Erfahrungen, Bedürfnissen und Fragen im Mittelpunkt.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen und langfristig sicherzustellen. Er ist keine Kontrolle, sondern soll Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen praktische Hilfestellung, Orientierung und Sicherheit geben.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist der Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben.
Seit 2026 muss die Beratung grundsätzlich einmal pro Halbjahr stattfinden. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können bei Bedarf weiterhin einmal pro Vierteljahr eine Beratung in Anspruch nehmen.
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, können den Beratungsbesuch freiwillig einmal pro Halbjahr nutzen.
Wobei wir Sie beraten
Die Beratung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Mögliche Themen sind unter anderem:
- ob die häusliche Pflege sichergestellt ist,
- welche praktischen Hilfen den Pflegealltag erleichtern können,
- ob Pflegehilfsmittel oder eine Anpassung des Wohnumfeldes sinnvoll sind,
- welche Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige bestehen,
- ob weiterer Unterstützungs- oder Beratungsbedarf besteht.
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Fragen und Themen für Sie wichtig sind.
So läuft der Beratungsbesuch ab
- Sie wählen in unserem Online-Terminkalender einen freien Beratungstermin aus oder vereinbaren telefonisch einen Termin mit uns.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Termins.
- Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt.
- Gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Pflegesituation und Ihre Fragen.
- Wir bestätigen den durchgeführten Beratungsbesuch gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Die erstmalige Beratung findet immer in der eigenen Häuslichkeit statt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auf Wunsch jede zweite Beratung als Videogespräch durchgeführt werden.
Für Sie entstehen keine Kosten
Die Kosten des Beratungsbesuchs werden von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen übernommen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Beratung kostenfrei.
Frühzeitig an den nächsten Termin denken
Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt und gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen, kann das Pflegegeld gekürzt und bei wiederholtem Versäumnis eingestellt werden.
Vereinbaren Sie Ihren Termin deshalb möglichst frühzeitig.
Wir sind für Sie da
Sie benötigen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder sind unsicher, wann Ihr nächster Termin erforderlich ist?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen passenden Termin.
